Unsere Unterstützungsangebot im Haushalt richtet  sich seit acht Jahren auch an Personen, die zeitweise oder andauernd auf  Hilfe angewiesen sind.                                                        Der Kommunale Sozialverband Sachsen             hat unser Angebot anerkannt und den Pflegekassen empfohlen.             

Die Bestimmungen des Pflegestärkungsgesetzes erlauben es, hilfsbedürftigen Personen               (z.B. mit anerkannten Pflegegrad) unser Entlastungsangbot in Anspruch zu nehmen. 

Bis zu einem Betrag von monatlich 125,00 EUR übernimmt die zuständige Pflegekasse                 die Kosten.

Das heißt, dass 4,5 Stunden im  Monat in Anspruch genommen werden können.

    Gern informieren  wir Sie über weitere Angebote und die Modalitäten !