Allgemeine Geschäftsbedingungen - in der Fassung vom 01.09.2014

Allgemeines

Der Abschluss eines Auftrages an die Firma Hauspersonal Dresden ( Auftragnehmer ) erfolgt auf der Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Kunde durch Unterzeichnung der Vereinbarung anerkennt. Andere Bedingungensind ungültig. Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns.

Vertragsdauer - Kündigung

Die Geltungsdauer des Auftrages ist unbestimmt, d.h. dass der Auftrag keine Vertragslaufzeiten begründet. Der Kunde kann den Auftrag mit einer Frist von 5 Werktagen ohne Angaben von Gründen fernmündlich oder schriftlich kündigen. Der Auftragnehmer kann den Auftrag nur dann kündigen, wenn durch Eintritt gravierender Veränderungen die Wirksamkeit des Auftrages für ihn unzumutbar wird. Solche Veränderungen wären:  a) Zahlungsausfälle oder Insolvenz des Kunden,          b) einseitige Veränderungen des Auftragprofils durch den Kunden und c) vom Kunden zu verantwortende Verstöße gegen Sitte, Moral und Menschenwürde gegenüber dem Personal des Auftragnehmers.                                              Vorübergehend fehlende Kapazitäten in der Einsatzregion, betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten ( Zusamenfassung und Umstrukturierung von Aufträgen in einer Einsatzregion ), objektive, strukturelle Veränderungen oder zwischenmenschliche Störungen berechtigen den Auftragnehmer zur Rückgabe oder zeitweisen Aussetzung des Auftrages. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, den Kunden zeitnah über derartige Veränderungen oder notwendige Entscheidungen zu informieren.  

Objekteinweisung - Reinigungsmittel

Vor Tätigkeitsaufnahme durch das Personal des Auftragnehmers ist der Kunde einmalig aufgefordert, in relevante technische Einrichtungen, eventuell speziell zu verwendende Arbeitsmittel, Besonderheiten bei baulichen Ausstattungs - oder individuellen Einrichtungsvarianten des Objektes einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen oder Besonderheiten        ( Haustiere, Pflanzen etc ) ausdrücklich hinzuweisen und wenn gewünscht, erforderliche Schlüssel gegen Quittung zu übergeben. Zur Realisierung der vereinbarten Aufgaben im Objekt des Kunden verwendet das Personal des Auftragnehmers ausschließlich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Mittel bzw. das vom Kunden zur Verfügung gestellte technische Gerät. Gern berät das Personal des Auftragnehmers den Kunden über effizentere Arbeitsmethoden oder Verbesserungsmöglichkeiten bei den eingesetzten Mitteln. 

Arbeits - Gesundheit - Unfall - Umweltschutz und Hygiene

Das Personal des Auftragnehmers wird regelmäßig in die Bestimmungen des Arbeits - Unfall - und Gesundheitsschutzes unterwiesen und ist zur Einhaltung der Vorschriften und Bestimmungen verpflichtet. Das Personal des Auftragnehmers ist vor Tätigkeitsaufnahme berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Mittel auf ihre Eignung zu prüfen. Das gilt auch für alle technischen Geräte und Hilfsmittel. Das Personal des Auftragnehmers kann die Tätigkeitsaufnahme ablehnen, wenn die vom Kunden zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien offensichtlich defekt, untauglich oder Gesundheits - oder Umwelschädlich sind oder wenn Aufgabenstellungen des Kunden gegen die Hygienebestimmungen verstoßen. Erkrankt der Kunde oder dessen Mitarbeiter oder Familienangehörige an ansteckende Krankheiten ( Infektionen, Epidemien etc.) ist er verpflichtet den Einsatz des Personals des Auftragnehmers rechtzeitig abzusagen. Nach dem Ende der Ansteckungsgefahr sind geeignete Desinfektionsmittel vom Kunden bereitzustellen und vom Personal des Auftragnehmers einzusetzen.

Pflichten - Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis der Vereinbarung festgehaltenen Aufgaben ordentlich und gewissenhaft ausführen zu lassen. Die vereinbarten Leistungen beschränken sich nur auf die in der Vereinbarung aufgeführten Objekte oder Einrichtungen.  Erbracht werden die vereinbarten Leistungen durch das Sozial - Unfall - und Betriebshaftpflicht - versicherte Personal des Auftragnehmers in der Zeit von Montag - Freitag jeweils zwischen 06:30 bis 18:00 gemäß den mit den Kunden getroffenen Vereinbarungen bzw. den abgestimmten Einsatzpläne. Ein Anspruch des Kunden auf Verrichtung von Leistungen durch bestimmte Mitarbeiter des Auftragnehmers besteht nicht. Einsätze an Sonn - und Feiertagen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Fällt ein Einsatz im regelmäßigen Einsatzturnus auf einen Feiertag, so entfrällt dieser Einsatz ersatzlos, es sei denn zwischen dem Personal des Auftragnehmers und dem Kunden konnte ein Ersatztermin vereinbart werden.                                                                                                   Das Personal des Auftragnehmers ist angewiesen, jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Gefährdung oder Verletzung der Privatsphäre bzw. den Geschäftsinteressen des Kunden führen könnten. Es ist dem Personal des Auftragnehmers ausdrücklich untersagt Einblick in private Unterlagen des Kunden zu nehmen, Schränke, Schubladen u.ä.m. zu öffnen und Veränderungen an der Wohnraumgestaltung des Kunden vorzunehmen.    Das Mitbringen von eigenen Familienangehörigen insbesondere Kinder in das Objekt des Kunden, der Genuss von Alkohol und das Rauchen während der Arbeiten im Objekt des Kunden ist dem Personal des Auftrganehmers strengstens untersagt.  Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die genannten Auflagen, hat der Kunde das Recht, vom Auftragnehemr ein Austausch des Personals zu verlangen. 

Leistung des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Personal des Auftragnehmers kaltes und warmes Wasser, Strom für den Betrieb von Maschinen sowie geeignete oder seinen individuellen Wünschen gemäße geprüfte Reinigung - und Arbeitsmittel zur Verfügung stehen und das dem Personal des Auftragnehmers freier Zugang zum Objekt gewährt wird.

Reklamationen

Reklamationen hinsichtlich der Qualität der erbrachten Leistung sind unverzüglich nach Feststellung vom Kunden dem Auftragnehmer fernmündlich, per SMS oder E-mail mitzuteilen. Bei rechtzeitig gerügten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zur Nacharbeit verpflichtet und berechtigt. Der Kundeist zur Rechnungskürzung berechtigt, wenn die Nacharbeit nicht zur Beseitigung der gerügten Beanstandungen geführt hat. Weitere Gewährleistungsansprüche - insbesondere Schadenersatzansprüche bestehen nicht. 

Vergütung

Die auf der Basis der ordnungsgemäß geführten Stundenanchweise erstellten Rechnungen des Auftragnehmers, sind jeweils monatlich mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen ohne Skonto zur Zahlung fällig. Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeldlos auf die vom Auftragnehmer benannten Geschäftskonten. Bei Einzug durch Lastschrift erfolgt die Abbuchung gemäß den SEPA Vorschriften. Das Personal des Auftragnehmers ist nicht zum Inkasso berechtigt. Kommt der Kunde mit der Bezahlung der rechnung in Verzug (max. 30 Tage nach Fälligkeit), so ist der Auftragnehmer berechtigt seine Leistungen im Objekt des Kunden bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche einzustellen.   Festpreise oder Objektvergütungen werden grundsätzlich nicht angeboten.

Abwerbung

Jegliche Abwerbung von Personal des Auftragnehmers oder die Weiter - bzw. Wiederbeschäftigung von ehemaligen Mitarbeitern des Auftragnehmers, die dem aktiven oder ehemaligen Kunden durch die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer bekannt sind, ist ein Verstoß gegen die gegenseitige Treuepflicht und das nachvertragliche Wettbewerbsverbot. Der Auftragnehmer ist deshalb berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 EUR zu fordern. Die Vetragsstrafe wird jedoch nur dann fällig, wenn die Kündigung der Vereinbarungrch den  mit der Weiter - oder Wiederbeschäftigung eines ehemaligen Mitarbeiters ( bis zu 12 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ) des Auftragnehmers steht oder gebracht und bewiesen werden kann. 

Haftung

Der Auftragnehmer haftet  für Schäden, die nachweisbar von seinem Personal bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen entstanden sind oder fahrlässig verursacht wurden. Hergang und Umfang der Schadensbildung werden in jedem Fall durch die Übergabe einer schriftlichen Schadensanzeige von dem betreffenden Mitarbeiter des Auftragnehmers dokumentiert. Die Schadensregulierung obliegt dem Betriebshaftpflichtversicherer des Auftragnehmers, wobei seine Haftung ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen seines Haftpflichtversicherungsvertrages dem Grunde und der Höhe nach beschränkt ist. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am Objekt, oder technische Defekte an Einrichtungsgegenständen im Objekt, oder mangelhafte Arbeitsmittel, oder durch eine unterlassene oder unzureichende Einweisung des Personals des Auftragnehmers durch den Kunden oder durch Betriebsstörungen im Objekt entstanden sind oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Umwelteinflüsse oder Naturkatastrophen ist ausdrüclich ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die nachweisbar und unzweifelhaft durch strafbare oder vorsätzliche Handlungen vom einzelnen Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht wurden. In diesem Fall und bei nachgewiesenen Eigentumsdelikten sind die Mitarbeiter des Auftragnehmers zur Haftung freigestellt.

Datenschutz

Das Personal des Auftragnehmers ist per Dienstanweisung zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Die Loyalität und Diskretion gegenüber dem Kunden hat für das Personal des Auftragnehmers absolut oberste Priorität. Sämtliche elektronisch gespeicherten Kundendaten sind durch entsprechende Software vor dem Zugriff durch Dritte geschützt.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Dresden vereinbart