Unsere Unterstützungsangebot im Haushalt richtet sich seit acht Jahren auch an Personen, die zeitweise oder andauernd auf Hilfe angewiesen sind. Der Kommunale Sozialverband Sachsen hat unser Angebot anerkannt und den Pflegekassen empfohlen.
Die Bestimmungen des Pflegestärkungsgesetzes erlauben es, hilfsbedürftigen Personen (z.B. mit anerkannten Pflegegrad) unser Entlastungsangbot in Anspruch zu nehmen.
Bis zu einem Betrag von monatlich 125,00 EUR übernimmt die zuständige Pflegekasse die Kosten.
Das heißt, dass 4,5 Stunden im Monat in Anspruch genommen werden können.
Gern informieren wir Sie über weitere Angebote und die Modalitäten !