Unsere Unterstützungsangebot im Haushalt richtet sich seit acht Jahren auch an Personen, die zeitweise oder andauernd auf Hilfe angewiesen sind. Der Kommunale Sozialverband Sachsen hat unser Angebot anerkannt und den Pflegekassen empfohlen.
Die Bestimmungen des Pflegestärkungsgesetzes erlauben es, hilfsbedürftigen Personen (z.B. mit anerkannten Pflegegrad) unser Entlastungsangbot in Anspruch zu nehmen.
Bis zu einem Betrag von monatlich 132,00 EUR übernimmt die zuständige Pflegekasse die Kosten. Dieser Betrag wird dynamisch an die Lohnentwicklungen angepasst
Gern informieren wir Sie über weitere Angebote und die Modalitäten !